Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Vortrag zum Domainrecht: "Zwei-Buchstaben-Domains - der Weg ist frei!"

Am 3. September 2008 präsentiert die Kanzlei Dr. Bahr einen domainrechtlichen Vortrag zum Thema

"Zwei-Buchstaben-Domains - der Weg ist frei!"

Inhalt:
Kurze, griffige Domains stellen für den Erfolg im Web einen wichtigen Parameter dar. War bislang die Wahl von Adressen mit zwei Zeichen nicht möglich, hat das OLG Frankfurt a.M. mit seiner jüngsten Entscheidung den Weg für die Zwei-Buchstaben-Domain frei gemacht.

Die Kanzlei Dr. Bahr zeigt in ihrem kostenlosen Vortrag am 3. September 2008, 19:30 Uhr, im Hotel Steigenberger (Raum „Galeria“), Hamburg, insbesondere Unternehmen auf, welche Konsequenzen das Urteil hat und wie und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Zwei-Buchstaben-Domains registriert werden können. Es besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zu Nachfragen.

Referent ist Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, aus der Kanzlei Dr. Bahr. Herr Kaufmann beschäftigt sich bereits seit mehr als zehn Jahren intensiv mit dem Recht der Neuen Medien und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, unter anderem in ComputerTechnik - c´t.

Hintergrund für die neue Rechtslage ist die erfolgreiche Klage des Autokonzerns Volkswagen auf Freigabe der Domain „vw.de“.

Nähere Infos und Anmeldung online unter http://www.dr-bahr.com/vortrag-zwei-buchstaben-domains.html.

Rechts-News durch­suchen

10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen