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AG Hamburg: Haftung für fremde Wiki-Einträge

Das AG Hamburg (Urt. v. 08.01.2008 - Az.: 36A C 124/07) hat entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber, der ein Wiki-System online zum Abruf bereithält, in welches Dritte Beiträge einstellen können, für die rechtswidrigen Beiträge Dritter haftet.

"(...) Enthält die Website des Beklagten auch ein so genanntes „Wiki-System", in welches Dritte Beiträge einstellen können, die dann in der Form eines Online-Lexikons präsentiert werden. Am 07.11.2006 wurde der Kläger auf einen Beitrag aufmerksam, welcher in das „Wiki" der genannten Website von einem Dritten eingegeben worden war und wie folgt lautet:

„Der Verein Freedom for Links e.V. (…) wurde von (…) (Name des Klägers) unter dem Vorwand wettbewerbswidriger Verwendung von Metatags ruiniert."


Diese Erklärung sah das Gericht als falsch und somit als rechtswidrig an. Der Beklagte hafte auch, so das Gericht in seiner lapidaren Begründung.

"Allerdings ist der Kläger durch den in seinem Kern eine Tatsachenbehauptung beinhaltenden Beitrag, für welchen der Beklagte auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einzustehen hat, rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden."

Im konkreten Fall lehnte es jedoch den Ersatz der Abmahnkosten ab, da die Einschaltung eines Anwaltes nicht notwendig gewesen sei.

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