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LG Hamburg: Google-Bildersuche urheberrechtswidrig

In zwei aktuellen Entscheidungen (Urt. v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 42/06) und (Urt. v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 248/07) hat das LG Hamburg entschieden, dass die Google-Bildersuche urheberrechtswidrig ist.

"1. Durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteilt der Webseiten-Betreiber Google Inc. keine Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.

2. Die Einwilligung ergibt sich auch nicht daraus, dass es ein Webseiten-Betreiber durch entsprechende Maßnahmen ("robots.txt". ".htaccess") in der Hand hat, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit von der Nutzung seiner Webseite auszuschließen. Internationale Standards z.B. des World Wide Web Konsortiums W3C oder des Robots Exclusion Standard Protocols sind für die rechtliche Beurteilung unverbindlich."


Ähnlicher Ansicht ist das OLG Jena (Urt. v. 27.02.2008 - Az.: 2 U 319/07), dass die Bildersuche von Google in der Vergangenheit bereits ebenfalls als urheberrechtswidrig einstufte, jedoch einen Unterlassungsanspruch im konkreten Fall verneinte, vgl. die Kanzlei-Infos v. 18.04.2008.

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