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OLG Hamburg: Richtungstellung falscher Tatsachenbehauptungen im Internet

Das OLG Hamburg (Urt. v. 20.01.2009 - Az.: 7 U 63/08) hat entschieden, dass falsche Tatsachenbehauptungen, die im Internet behauptet werden, richtigzustellen sind.

Der Beklagte hatte auf seiner Internetseite die Behauptung aufgestellt, der Kläger verfüge über keinen "M.A."-Titel. Der Kläger war jedoch Inhaber eines "Master of Arts"-Abschluss, während der Beklagte den Grad "Magister Artium" gemeint hatte.

Die Hamburger Richter sahen die Äußerung als rechtswidrig an und verpflichteten den Beklagten zur Richtigstellung.

Durch die vom Beklagten gewählte Abkürzung "M.A." sei eine Differenzierung der Titel für das Publikum nicht möglich, so dass der unvoreingenommene Leser davon ausgehe, dass der Kläger über gar keinen Abschluss - weder "Master of Arts" noch "Magister Artium" - verfüge, was aber objektiv falsch sei.

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