Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Stuttgart: Mitstörerhaftung als Admin-C

Das unendliche Thema "Admin-C: Haftung oder nicht?" geht in eine weitere Runde. Das LG Stuttgart (Urt. v. 27.01.2009 - Az.: 41 O 149/08) hat entschieden, dass der Admin-C als Mitstörer bei Kennzeichenverletzungen durch den Domain-Namen haftet.

Die Stuttgarter Juristen knüpften die Haftung an der Tatsache auf, dass der Admin-C als Vertreter des im vorliegenden Fall im Ausland befindlichen Domain-Inhabers auftrete. Die DENIC-Richtlinien wollten gerade vermeiden, dass sich ein Domain-Inhaber im Ausland verstecke. Daher gebe es die Verpflichtung zur Admin-C-Bestellung.

Auch durch die Tatsache, dass der Admin-C im vorliegenden Fall gar keine positive Kenntnis von den Umständen gehabt habe, ändere daran nichts. Es reiche aus, wenn er - wie hier - eine Generalerlaubnis an den Domain-Inhaber erteilt habe, ihn als Admin-C einzutragen.

Das "Admin-C"-Thema ist und bleibt ein Dauerbrenner. Erst vor kurzem hat das OLG Köln (Urt. v. 15.08.2008 - Az.: 6 U 51/08) exakt die gegenteilige Ansicht vertreten und eine Mithaftung des administrativen Ansprechpartners abgelehnt.

Siehe dazu auch unseren Law-Podcast "Haftung des Admin-C bei DE-Domains".

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen