Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Schutz der Farbmarke "Magenta" im Bereich der Telekommunikation

Das OLG Hamburg (Urt. v. 08.10.2008 - Az.: 5 U 147/07) hatte über die sachliche Reichweite der eingetragenen Farbe "Magenta" zu entscheiden.

Die Beklagte stellte Elektronikprodukte her und warb in einer Annonce für ein Kombigerät zum Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen. Im Hintergrund wurde dabei eine magenta-ähnliche Farbe verwendet.

Die Klägerin, ein bekanntes deutsches Unternehmen aus der TK-Branche, war Inhaberin der Farbmarke "Magenta", die u.a. für den Bereich "Telekommunikation" eingetragen war. Die Firma sah sich durch die Anzeige in ihren Rechten verletzt und klagte.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Die Farbmarke werde nicht verletzt. Denn es fehle der sogenannte kennzeichenmäßige Gebrauch.

Eine Farbe werde kennzeichenmäßig gebraucht, wenn sie allein geeignet sei, als Herkunftsnachweis zu dienen und daher als selbständiges Kennzeichnungsmittel verstanden werde. Vor allem, wenn die Farbe signalhaft in der Gesamtaufmachung eingesetzt werde, in den Vordergrund trete und den von der Farbmarke geschützten Bereich berühre, könne von einem kennzeichnenden Verständnis gesprochen werden.

Dies lehnten die Juristen im vorliegenden Fall aber ab. Insbesondere werde die Farbe auch nur im Hintergrund als dekoratives Mittel eingesetzt worden, um die Werbeaussage zu unterstreichen.

Rechts-News durch­suchen

16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen