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AG Ehingen: Streitwert bei fehlerhaftem DSL-Zugang

Das AG Ehingen (Urt. v. 11.01.2008 - Az.: 1 C 356/07) hat entschieden, dass der Streitwert bei einem fehlerhaften DSL-Zugang bei 1.000,- EUR liegt.

Der Kläger begehrte von der Beklagten die Freischaltung des DSL-Ports an seinem Wohnsitz.

Die Richter zogen bei der Bestimmung des Wertes vergleichbare Streitfälle heran, bei denen ein Mieter auf Errichtung einer Parabolantenne geklagt habe. Grundsätzlich habe dieser Mieter Fernsehprogramme empfangen können, nur eben nicht in dem Umfang wie es durch eine Parabolantenne möglich gewesen wäre. In den Fällen sahen die Richter auch 1.000,- EUR als angemessenen Streitwert an.

Diese Argumentation sei auf den vorliegenden Fall übertragbar. Hier habe der Kläger ebenfalls keinen DSL-Anschluss, jedoch wäre ein Internetzugang über ISDN möglich gewesen, so dass er nicht gänzlich vom Internet ausgeschlossen gewesen war.

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