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LG Hamburg: Mitstörerhaftung eines Blogbetreibers für Urheberrechtsverletzung

Das LG Hamburg (Beschl. v. 08.09.2008 - Az.: 310 O 332/08) hat entschieden, dass ein Blogbetreiber für eine fremde Urheberrechtsverletzung als Mitstörer haftet.

Der Beklagte betrieb ein Blog im Internet. Ein Dritter stellte dort ungenehmigt eine Grafik-Karikatur ein. Der Urheber des Werkes nahm den Blog-Betreiber auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Recht wie die Hamburger Richter beschlossen. Der Beklagte hafte als Mitstörer, da er seine Prüfungspflichten verletzt habe. Denn wer wie der Beklagte aus dem Betreiben eines Blogs wirtschaftlichen Vorteil ziehe, z.B. durch Werbeeinnahmen, sei verpflichtet, den Inhalt des von ihm eröffneten Weblogs zu kontrollieren.

Die Mithaftung ergebe sich insbesondere auch daraus, so die Richter, dass der Beklagte seinen Blog weder kontrolliert noch Hinweise auf der Internetseite eingefügt habe, dass das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke verboten sei.

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