Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Paderborn: Werbung für Schlüsselnotdienst mit Angabe des Standortes wettbewerbsgemäß

Das LG Paderborn (Urt. v. 24.02.2009 - Az.: 7 O 67/06) hat entschieden, dass die Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit der Angabe eines bestimmten Standortes den Kunden nicht in die Irre führt, wenn unter der angegebenen Anschrift zumindest ein Monteur erreichbar ist.

Der Beklagte betrieb ein Schlüsselnotdienst und warb damit, auch in der Stadt X einen Betrieb zu haben. In Wahrheit hatte er jedoch keinen Betriebssitz vor Ort, sondern unter der angegebenen Adresse wohnte lediglich ein Monteur der Firma.

Die Klägerin war der Ansicht, die Werbung der Beklagten sei irreführend, da es an der angegebenen Adresse gar keine reale Firma gebe.

Die Richter teilten diese Auffassung nicht.

Bei der Inanspruchnahme von Schlüsselnotdiensten sei der Kunde darauf bedacht, dass der tätig werdende Monteur aus derselben Stadt komme, damit besondere Anfahrtskosten vermieden würden. Diesem Bedürfnis sei hier genüge getan. Unter der Anschrift im Telefonbuch sei ein Monteur gemeldet, der für den Beklagten arbeite und für den Kunden ohne zusätzliche Fahrtkosten tätig werden könne.

Unerheblich sei es, dass es gar keinen Laden oder eine Werkstatt vor Ort gebe, denn solche Erwartungen hege der potentielle Kunde eines Schlüsseldienst nicht. Die Arbeit von Notdiensten erfolge nicht in der Werkstatt, sondern vor Ort bei dem Kunden. Daher sei dieser Umstand irrelevant.

Die Werbung des Beklagten sei daher nicht irreführend.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen