Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Begriff "Boots-Klinik" für Bereich Boottransport nicht als Wortmarke eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 14.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 96/08) hat entschieden, dass der Begriff "Boots-Klinik" mangels Unterscheidungskraft als Wortmarke für die Lacke, Farben, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, für das Transportwesen, insbesondere den Bootstransport, nicht eintragungsfähig ist.

Das Wort beschreibe den Umstand, dass Reparaturarbeiten an Booten vorgenommen würden.

Aufgrund des vorangestellten „Boot-“ gehe der Verbraucher davon aus, dass es sich um einen irgendwie gearteten Ort handle, wo Boote wieder instand gesetzt würden. Dieser Eindruck werde durch den Wortbestandteil „Klinik“ verstärkt, womit der Konsument Heilung assoziiere, die im technischen Umfeld mit Reparaturarbeiten gleichzusetzen sei.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen