Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Buchstabenkombination für Firmennamen eintragungsfähig

Der BGH hat in einer Grundsatz-Entscheidung (Beschl. v. 08.12.2008 - Az.: II ZB 46/07) klargestellt, dass die Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination für einen Firmennamen im Handelsregister eintragungsfähig ist.

Das betroffene Unternehmen firmierte unter ""HM + A GmbH + Co. KG". Das Handelsregister lehnte eine Eintragung ab.

Zu Unrecht wie nun die BGH-Richter feststellten.

Zur Identifikation der Gesellschaft reiche es aus, dass die Buchstabenkombination als solches aussprechbar und artikulierbar sei. Anders als nach früher herrschender Rechtsprechung müsse der Firmennamen heutzutage aber nicht als "Wort aussprechbar" sein.

Auch sei die gewählte Variante ausreichend unterscheidungskräftig, so dass die Handelsrecht notwendige Namensfunktion erfüllt sei.

Rechts-News durch­suchen

06. März 2026
Ein Verbraucher bleibt Verbraucher, auch wenn ihn ein Unternehmer beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags unterstützt.
ganzen Text lesen
06. März 2026
Für passgenaue Poolabdeckplanen muss kein Quadratmeterpreis nach §§ 4, 5 PAngVO angegeben werden.
ganzen Text lesen
04. März 2026
Meta muss wegen unzulässiger Datensammlung auch sensibler Gesundheitsdaten (Business Tools) 3.000,- EUR Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
04. März 2026
Eine Zimmeranfrage per E-Mail ohne Preisangabe ist kein verbindliches Angebot.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen