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OLG Hamburg: Usenet-Dienst Alphaload haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

Die Richter des OLG Hamburg (Urt. v. 28.01.2009 - Az.: 5 U 255/07) haben entschieden, dass der Usenet-Anbieter Alphaload als Mitstörer für die urheberrechtswidrigen Downloads haftet.

Klägerin war die GEMA.

Das Usenet-Unternehmen bewarb sein Produkt u.a. mit den Sätzen:

"100% anonymer Zugriff auf unzensierte Dateien, garantiert!"

und

"Der deutsche Staat überwacht die Tätigkeiten seiner Bürger im Internet. Unsere Siteserver stehen in Amsterdam – der deutsche Staat oder neugierige Firmen haben keine Möglichkeit auf ihre Daten zuzugreifen!"

und

"Also selbst wenn unser Service illegal wäre, wären Sie sicher!"

Die Hamburger Richter sahen hierin eine massive Verletzung der Sorgfaltspflichten des Usenet-Anbieters.

Denn durch die Werbeaussagen werde der Nutzer unmissverständlich darauf hingewiesen, dass ihm eine risikofreie Möglichkeit für illegale Downloads geboten werde. Es werde immer wieder signalisiert, dass einer der ganz besonderen Vorteile des Dienstes sei, dass nirgends Aufzeichnungen darüber angefertigt würden, was der Kunde herunter geladen habe.

Letztlich finde sich der Hinweis, dass der Usenet-Nutzer sicher sei, selbst wenn der Service der Beklagten illegal wäre. Diese Aussage verstehe jeder User als Eingeständnis, dass der Beklagten selbstverständlich bewusst sei, dass über ihr Angebot die Rechte von Urhebern tatsächlich verletzt würden und dass dies risikofrei geschehen könne.

Angesichts solcher Werbeaussagen, so die Richter, hafte der Anbieter als Mitstörer.

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