Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Internet-Musikdienst Staytuned.de urheberrechtswidrig

Das OLG Hamburg (Urt. v. 11.02.2009 - Az.: 5 U 154/07) hat erneut entschieden, dass der Internet-Musikdienst urheberrechtswidrig ist.

Im vorliegenden Fall ging es um die Begleichung außergerichtlich angefallener Abmahnkosten.

Der Beklagte betrieb im Internet den Musikdienst Staytuned.de. Der Kläger war Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte verschiedener Musikwerke. Staytuned.de bot diese online an, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen. Daraufhin erfolgte die Abmahnung.

Zu Recht wie die Hamburger Richter nun entschieden. Der Beklagte sei verpflichtet, die angefallenen 7.500,- EUR Abmahnkosten zu begleichen.

Insbesondere der Streitwert und die daraus resultierenden hohen Abmahnkosten seien nicht zu beanstanden. Zwar könne bei der Berechnung des Streitwertes eine Reduzierung der Einzelwerte oder eine Pauschalbewertung vorgenommen werden. Jedoch stehe dieses Privileg nur dem Rechtsverletzer zu, der erstmals und meist fahrlässig in großem Umfang Rechtsverstöße begangen habe.

Im vorliegenden Fall komme dies nicht in Betracht, da der Beklagte durch sein Geschäftsmodell mehrfach Urheberrechtsverletzungen begangen habe, obwohl dieses Verhalten seit Jahren in vielen Verfahren gerichtlich geahndet werde. Dies zeige, dass der Beklagte sich der rechtlichen Beurteilung und den Konsequenzen verschließe. Diesem Umstand müsse daher im Rahmen des Streitwertes Rechnung getragen werden, so dass eine "Vergünstigung" für die begangenen Rechtsverletzungen nicht in Betracht käme.

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen