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OLG Hamburg: Streitwert von 700.000,- EUR für Urheberrechtsverletzung durch Usenet-Anbieter

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamburg (Beschl. v. 28.01.2009 - Az.: 5 W 11/08) festgestellt, dass ein Streitwert von ca. 700.000,- EUR angemessen ist, wenn es sich um die Zugänglichmachung von 139 Musikalben durch einen Usenet-Anbieter geht.

Die Richter nahmen diese hohe Summe insbesondere deswegen an, weil es dem Antragsteller erkennbar um eine wirkungsvolle Abwehr schwerwiegender Urheberrechtsverstöße im Internet gehe.

Zudem stuften die Richter das Handeln des Antragsgegners als besonders kritikbedürftig ein, denn die Geschäftstätigkeit basiere auf dem Umstand, dass der Usenet-Anbieter zumindest billigend die massenhafte Verletzung von fremden Urheberrechten in Kauf nehme. Diese begründe ein höheres Gefährdungspotential, das sich auch bei der Bestimmung der Streitwerthöhe niederschlage.

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