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Kategorie: Allgemein

AG Leipzig: Mitstörerhaftung eines Foren-Betreibers für fremde Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis

Das AG Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 18.03.2009 - Az.: 102 C 10291/08) noch einmal klargestellt, dass der Betreiber eines Internet-Forums für fremde Urheberrechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis haftet.

Beweispflichtig für die Inkenntnissetzung sei derjenige, der den Unterlassungsanspruch geltend mache. Könne er nicht beweisen, dass er den Foren-Betreiber benachrichtigt habe, trete keine Mitstörerhaftung ein.

Da die Klägerin diesen Nachweis im vorliegenden Fall nicht erbringe konnte, lehnte das Gericht den Anspruch ab.

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