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LG Hannover: Internet-Werbung einer Krankenkasse mit "Testmitgliedschaft" wettbewerbswidrig

Das LG Hannover (Urt. v. 25.11.2008 - Az.: 18 O 249/08) hat entschieden, dass die Internet-Werbung einer Krankenkasse mit dem Begriff "Testmitgliedschaft" irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte, eine große deutsche Krankenkasse, warb auf ihrer Internet-Seite mit den Sätzen:

"NEU: DIE TESTMITGLIEDSCHAFT!
(...) bietet Versicherten eine Testmitgliedschaft. (...) Krankenkasse auf Probe. (...) 18-monatige Bindungsfrist entfällt"


Dies sahen die Niedersächsischen Richter als irreführend an.

Der Kunde gehe aufgrund der Werbung der Beklagten davon aus, dass er bei Nichtgefallen jederzeit in seine alte Krankenkasse zurück könne. Dies sei jedoch nachweislich nicht richtig.

Zwar lasse das Gesetz eine Verkürzung der 18-monatigen Kündigungsfrist ausnahmsweise zu, aber nur für den Fall, dass eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werde. Die Rückkehr zur vorherigen Krankenkasse sei jedoch nicht möglich.

Es werde daher ein Irrtum beim Verbraucher erregt, der einen Wettbewerbsverstoß begründe.

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