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EuGH: Domain "galileo.eu" der Europäischen Union vorbehalten

Der EuGH hat aktuell entschieden (Beschl. v. 17.02.2009 - Az.: C-483/07), dass der Inhaber der Wortmarke "Galileo" keinen Anspruch auf die Domain "galileo.eu" hat, da der Name nicht zur freien Verfügung steht und die Benutzung Organen und Einrichtungen der Europäischen Union vorbehalten ist.

Der Kläger war Inhaber der Wortmarke "Galileo" und beantragte die Anmeldung des entsprechenden EU-Domainnamens. Die Registrierungsstelle lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Name für die Europäische Kommission reserviert und damit eine Eintragung für den Kläger nicht möglich sei.

Die EuGH-Richter sahen die Ablehnung durch die Vergabestelle als rechtmäßig an. Der Kläger sei zwar noch vor Einführung der Top-Level-Domain ".eu" Rechteinhaber der Wortmarke "Galileo" gewesen, jedoch biete ihm das keine Garantie und gebe ihm auch keinen Anspruch auf die Domain.

Der Ausschluss sei gerechtfertigt, da die Europäische Union öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehme, hinter denen das Interesse des Klägers zurückzustehen habe. Sie könne daher festlegen, dass bestimmte Domainnamen ihr vorbehalten blieben.

Dies gelte selbst für den Fall, dass kein EU-Organ einen Antrag auf einen der reservierten Domainnamen gestellt hätte. Es solle damit gewährleistet werden, dass jederzeit eine Eintragung für ihre Einrichtungen vorgenommen werden könne.

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