Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Nur begrenzte Rechtswahl in Online-Shops möglich

In in Online-Shops ist nur eine begrenzte Rechtswahl möglich <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 28.07.2016 - Az.: C-191/15).

Auf der Beklagtenseite stand die bekannte Online-Plattform Amazon. Es ging dabei um die Wirksamkeit nachfolgender Klausel 

"Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.“

Der EuGH hatte dabei zu beurteilen, ob die Regelung unter zivilrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten einwandfrei war.

Die Klägerin, der österreichische Verbraucherschutzverband Verein für Konsumenteninformation klagte auf Unterlassung.

Die EuGH-Richter beurteilten die Klausel auf unterschiedliche Weise.

In zivilrechtlicher Hinsicht sei die AGB-Klausel unwirksam, da sie das zwingende Verbraucherschutzrecht des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz habe, ausschließe. Nur wenn eine Regelung diesen Umstand berücksichtige, sei sie nicht zu beanstanden.

Eine Rechtswahlklausel ist somit zwar theoretisch möglich, in der Praxis hat sie im B2C-Bereich aber kaum Relevanz, da die meisten Regelungen des jeweiligen Auftrages zwingende Regelungen beinhalten.

In datenschutzrechtlicher Hinsicht hingegen ergebe sich ein differenziertes Bild, so die Richter. Entscheidend sei zunächst, dass das Unternehmen seine geschäftliche Tätigkeit auf das jeweilige Land ausrichte. Dies genüge jedoch nicht. Nur dann, wenn das Unternehmen zusätzlich über eine Niederlassung in dem jeweiligen Mitgliedstaat verfüge, komme das jeweilige nationale Datenschutzrecht zur Anwendung. Andernfalls greife das Land des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz habe.

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen