Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Rücksendekosten im Fernabsatz auf Kunden abzuwälzen ist rechtswidrig

Eine Klausel, wonach die Rücksendekosten im Fernabsatz grundsätzlich der Käufer zu tragen hat, ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile klausel-ueber-abwaelzung-der-ruecksendekosten-auf-kunden-unzulaessig-6-u-80-10-oberlandesgericht-brandenburg-20110222.html _blank external-link-new-window>(OLG Brandenburg, Urt. v. 22.02.2011 - Az.: 6 U 80/10).

Der Beklagte veräußerte Waren online und verwendete dabei nachfolgende Klausel in seinen AGB:

"Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat."

Die Brandenburger Richter stuften diese Bestimmung als wettbewerbswidrig ein.

Die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen sähen vor, dass der Kunde nur unter bestimmten Voraussetzungen die regelmäßigen Rücksendekosten zu tragen habe. Nach dem Gesetzeswortlaut dürften nicht beliebige Rücksendekosten auf ihn abgewälzt werden. Mit Kosten, wie sie etwa durch die Einschaltung eines aufwendigen Paketdienstes anfallen könnten, dürfe der Verbraucher nicht belastet werden.

Die vertragliche Vereinbarung, die - wie bei der vom Beklagten verwendeten AGB-Klausel der Fall - die Kosten der Rücksendung ohne einschränkenden Zusatz bezeichne, werde den gesetzlichen Vorschriften nicht gerecht und sei daher unzulässig.  

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen