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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Online-Ankauf von 22 gleichartigen Produkten = geschäftliches Handeln

Das OLG Köln (Beschl. v. 08.05.2014 - Az.: 6 U 64/14) hat entschieden, dass der Ankauf von gleichartigen Produkten (hier: 22 Stück) für ein geschäftliches Handeln des Betroffenen spricht.

Der Beklagte erwarb über sein eBay-Konto 22 gleichartige Produkte. Er verteidigte sich damit, dass er die Produkte als Geschenk für seine Ehefrau und seine Mitarbeiter erworben habe.

Dies ließ das OLG Köln nicht gelten. Angesichts der Umstände sei von einem geschäftlichen Handeln des Beklagten auszugehen. Zum einen habe er die Waren an seine Geschäftsadresse senden lassen, nicht an seine Privatadresse. Zum anderen sei bereits zu überlegen, ob nicht auch eine solche Verschenkung in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit dem kommerziellen Handeln des Beklagten stehe.

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