Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Kaiserslautern: Online-Löschungspflichten eines Unterlassungsschuldners bei irreführender Werbung

Einen Schuldner, der außergerichtliche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, treffen hinsichtlich des Online-Bereichts gesteigerte Löschungspflichten <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile schuldner-muss-bei-irrefuehrender-firmierung-von-sich-aus-eintraege-im-internet-durchsuchen-landgericht-kaiserslautern-20140708 _blank external-link-new-window>(LG Kaiserslautern, Urt. v. 08.07.2014 - Az.: HK O 33/13).

Der Beklagte hatte in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, nicht mehr als "zertifizierte und anerkannte hauptberuflicher Kfz-Sachverständiger" aufzutreten und zu werben.

Wenig später stellte die Klägerin fest, dass der Beklagte unter der Webseite "stadtbranchenbuch.com" weiterhin auf diese Art und Weise auftrat und machte eine Vertragsstrafe von 4.000,- EUR geltend.

Der Beklagte hatte in der Vergangenheit auf "stadtbranchenbuch.com" einen Eintrag vorgenommen, jedoch nur mit Basis-Informationen, in denen die beanstandeten Erklärungen nicht auftauchten. Ohne Wissen und Wollen des Beklagten wurden diese Daten später angereichert und unter anderem mit den hier streitgegenständlichen Informationen erweitert.

Die Richter bejahten trotz fehlender Kenntnis eine Verantwortlichkeit des Beklagten.

Zwar könne der Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung nicht dazu verpflichtet werden, unbegrenzt das Internet auf entsprechende Einträge zu durchsuchen. Wegen des durch das Internet erheblich gesteigerten Verbreitungsrisikos sei es dem Schuldner jedoch rechtlich zumutbar und bei Eingehen einer Unterlassungsverpflichtung auch geboten, in zeitnaher Zeit nach Abschluss der Unterlassungsverpflichtung eigene Recherchebemühungen einzuleiten, um auf diese Art und Weise zumindest bei den gängigsten Suchmaschinen eine Löschung der zukünftig zu unterlassenden Bezeichnung zu bewirken, um dadurch der Gefahr einer unbegrenzten Weiterverbreitung im Internet entgegenzuwirken.

Der Beklagte wurde zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 4.000,- EUR verpflichtet.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung überrascht inhaltlich wenig, da sie der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht.

Der BGH hatte Ende 2013 <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.11.2013 - Az.: I ZR 77/13) einen ähnlichen Fall zu entscheiden: Verletzt die Firmierung eines Unternehmens die Kennzeichenrechte eines Dritten, so muss der Schuldner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung aktiv auf Online-Dienste wie gelbeseiten.de, Google Maps und 11880.com zugehen und sich dort um eine entsprechende Änderung bemühen.

Ebenso das OLG Düsseldorf <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.12.2013 - Az.: I-20 U 52/13): Gibt der Schuldner eine Unterlassungserklärung ab, die sich auf von ihm bewirkte Einträge in Online-Verzeichnisse bezieht, muss er diese Portale aktiv anschreiben und zur Löschung auffordern. Er ist verpflichtet nachzuprüfen, ob die Webseiten seiner Aufforderung nachgekommen sind.

Rechts-News durch­suchen

10. Februar 2025
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn es online Standorte für eine Behandlung bewirbt, die dort gar nicht angeboten wird.
ganzen Text lesen
06. Februar 2025
Die Werbung für ein Biozid-Produkt (hier: Desinfektionsschaum) mit den Aussagen “Sanft zur Haut” und “hauftfreundlich” ist wettbewerbswidrig (BGH…
ganzen Text lesen
04. Februar 2025
Ein Unternehmen darf nicht mit handwerklichen Begriffen wie „Glaserei“ werben, wenn es die Leistungen nur vermittelt und nicht selbst ausführt.
ganzen Text lesen
04. Februar 2025
Ein Kündigungsbutton auf Webseiten muss von Anfang an sichtbar sein und darf nicht erst nach Eingabe persönlicher Daten erscheinen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen