Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Schuldner einer Unterlassungserklärung muss alle gängigen Online-Portale auf fehlerhafte Hotelbewertungen untersuchen

Der Schuldner einer Unterlassungserklärung muss alle gängigen Online-Portale auf fehlerhafte Hotelbewertungen untersuchen (LG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2017 - Az.: 11 O 92/17).

Der Beklagte bewarb wettbewerbswidrig sein Hotel mit einer falschen Sterne-Bewertung. Auf die Abmahnung der Klägerin hin gab er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Online fanden sich die falschen Auszeichnungen jedoch weiterhin in Google My Business-Anzeigen. Daraufhin nahm die Klägerin den Beklagten auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch.

Der betroffene Unternehmer wandte ein, dass er die Anzeigen nicht zu verantworten habe. Er habe seinen direkten Vertragspartnern die Änderungen mitgeteilt, für sonstige Dritte sei er nicht verantwortlich.

Das LG Stuttgart folgte dieser Ansicht nicht, sondern bejahte einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Die fehlerhaften Google My Business-Anzeigen beruhten ursächlich auf den irreführenden Angaben auf der Homepage des Beklagten. 

Es sei die Pflicht eines Unterlassungsschuldners auch Einträge Dritter zu löschen bzw. auf deren Löschung hinzuwirken, die ihm möglich und zumutbar seien.

Dieser Pflicht sei der Beklagte nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, weil er nicht  Recherchen in den gängigen Suchmaschinen, insbesondere Google, durchgeführt habe, um derartige Einträge Dritter aufzuspüren und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Lediglich die Löschung der 3-Sterne-Werbungen von der eigenen Homepage genüge hierfür nicht. 

Rechts-News durch­suchen

02. Oktober 2025
Ein Online-Portal handelt irreführend, wenn in einem Inserat widersprüchliche Netto- und Bruttopreise angegeben werden.
ganzen Text lesen
01. Oktober 2025
Ein Streaming-Anbieter darf Bundesliga-Sonntage nicht mit der Aussage “mit den besten Teams” bewerben, wenn er nur eingeschränkten Zugriff auf…
ganzen Text lesen
29. September 2025
Kosmetikstudios dürfen ohne medizinisch geschultes Personal nicht mit "medizinischer Haarentfernung" werben, da dies Verbraucher täuscht.
ganzen Text lesen
26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen