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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Online-Unternehmer darf fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist verlängern

Es ist Unternehmen erlaubt vom gesetzlichen Widerrufsmuster abzuweichen und dem Verbraucher eine längere Widerrufsfrist als die üblichen 14 Tage (hier: 1 Monat) im Fernabsatz einzuräumen <link http: www.online-und-recht.de urteile fernabsatzrechtliche-widerrufsbelehrung-mit-laengerer-widerrufsfrist-erlaubt-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150507 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 07.05.2015 - 6 W 42/15).

Zwei Online-Unternehmen stritten über die Zulässigkeit einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung. Der Beklagte verwendete ein vom gesetzlichen Muster abweichende Formulierung und räumte dem Verbraucher nicht nur 14 Tage, sondern 1 Monat zum Widerruf ein.

Der Klägerseite hielt dies für rechtswidrig, da eine solche Regelung gesondert in den AGB hätte vereinbart werden müssen. 

Dieser Ansicht schlossen sich die Frankfurter Richter nicht an.

Da die Regelung ausschließlich zugunsten der Verbraucher gehe, reiche die vom Beklagtenseite verwendete Form aus.

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