Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Parallele Mehrfachverfolgungen bei Online-Wettbewerbsverstoß nicht rechtsmissbräuchlich

Mahnt ein und dieselbe Anwaltskanzlei im Auftrag zweier Mandanten parallel den identischen Wettbewerbsverstoß bei einem Unternehmen ab, so liegt hierin noch kein rechtsmissbräuchliches Handeln <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-rechtsmissbrauch-bei-parallelem-vorgehen-bei-online-wettbewerbsverstoss-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150430 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.04.2015 - Az.: 6 U 3/14). Ein Rechtsmissbrauch liegt erst dann vor, wenn es sich dabei um ein abgestimmtes Verhalten handelt, für das kein vernünftiger Grund besteht und das eine Vervielfachung der Kosten verursacht.

Gegen die Beklagten wurde wegen eines Wettbewerbsverstoß auf ihrer Homepage vorgegangen. Die Anwälte, die den Kläger vertraten, machten den identischen Anspruch parallel auch im Namen eines weiteren Mandanten geltend. Die Beklagten hielten ein solches zeitgleiches Vorgehen für rechtsmissbräuchlich.

Die Richter des OLG Frankfurt a.M. teilten diese Ansicht nicht, sondern bewerteten die Aktivitäten als rechtlich einwandfrei.

Eine Mehrfachverfolgung sei nach ständiger Rechtsprechung lediglich dann missbräuchlich, so die Robenträger, wenn sie auf einem abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten beruhe, für das kein vernünftiger Grund bestehe und das eine Vervielfachung der Kostenbelastung verursache.

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen