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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Parship-Werbeaussage "Deutschlands größte Online-Partnervermittlung" irreführend

Die Werbeaussage “Deutschlands größte Partnervermittlung”  bzw. "Deutschlands größte Online-Partnervermittlung"  von Parship ist irreführend und somit wettbewerbswidrig (OLG München, Urt. v. 08.11.2018 - Az.: 6 U 454/18).

Parship hatte im Rahmen seiner Werbung mit den Aussagen 

“Deutschlands größte Partnervermittlung” 

und

"Deutschlands größte Online-Partnervermittlung" 

geworben.

Kläger war der Mitbewerber LoveScout24.

Das OLG München stufte die Äußerungen als unzulässige, irreführende Spitzenstellung ein.

Werbe jemand mit einer Spitzenposition erwarte der Verbraucher eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung, d. h. der Werbende müsse einen stetigen, deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, so das Gericht.

Dies sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

Es sei juristisch unerheblich, welche Bezeichnung sich ein Portal namentlich gebe und ob es sich als Partnervermittlung, Partnerbörse oder Singlebörse bezeichne. Denn aus Sicht des Verbrauchers handle es sich um nahezu identische Dienstleistungen, die sich nicht wesentlich unterscheiden würden:

"Vielmehr sind die Grenzen hier fließend, wobei die Angebote der verschiedenen Dating-Portale grundsätzlich beide Bedürfnisse – also die Suche nach einem zwanglosen Flirt oder nach einer festen Partnerschaft – abdecken.

Der durchschnittlich informierte und angemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher wird demzufolge also keine Unterteilung zwischen den hier in Rede stehenden Online-Dating-Anbietern dahingehend vornehmen, dass bei einem Teil der Anbieter lediglich unverbindliche Flirtkontakte und bei dem anderen Teil nur feste Partnerschaften vermittelt werden sollen.

Auch wird der angesprochene Durchschnittsverbraucher, der die streitgegenständliche Werbung zur Kenntnis nimmt, und noch nie Kunde bei einem Online-Dating-Portal war, sich noch keine näheren Gedanken darüber machen bzw. hierüber auch keine Informationen haben, auf welche konkrete Art und Weise bei den am Markt tätigen Online-Dating-Portalen die Vermittlung der potentiellen Kontakte jeweils erfolgt, also insbesondere, ob und wie ein sog. „Matching“ – also das Ermitteln und Vorschlagen möglichst gut passender Partnervorschläge, ggf. auch mittels Persönlichkeitstest – durchgeführt wird."

Abzustellen sei dabei auch auf die objektive Anzahl aller vermittelbaren, kostenpflichtigen Mitglieder.

Die Plattformen Tinder und Lovoo würden eine deutlich höhere Anzahl an Mitgliedern aufweisen als Parship.

Auf Tinder seien im Jahr 2015 ca. 2 Mio. Kunden registriert gewesen, auf Lovoo zwischen 4 - 8 Mio. Personen in Deutschland. Die Zahl der kostenpflichtigen Mitgliedschaften bei Parship hätte hingegen lediglich bei knapp 200.000 Stück gelegen und somit die Anzahl bei den Mitbewerbern deutlich unterschritten.

Somit sei Parship nicht die größte größte Partnervermittlung, sodass es sich um eine unzulässige Spitzenstellungbehauptung handle.

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