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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "Passionsspiele" mangels Unterscheidungskraft als Marke für Internet nicht eintragbar

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile passionsspiele-nicht-als-marke-fuer-grafkdesign-und-online-werbung-eintragungsfaehig-25-w-pat-70-08-bundespatentgericht--20090528.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.05.2009 - Az.: 25 W (pat) 70/08) hat entschieden, dass der Begriff "Passionsspiele" nicht als Marke nicht für die Bereiche Layout, Grafikdesign und Internetwerbung eintragungsfähig ist.

Das Wort werde von der Allgemeinheit in der Weise verstanden, dass es sich um eine volkstümliche und dramatische Darstellung der Passion Christi handle. Der Verbraucher werde daher die Waren oder Dienstleistungen der Anmeldemarke mit dem Leben und Sterben Christi in Verbindung bringen.

Der Umstand, dass Passionsspiele lediglich in katholisch geprägten Regionen aufgeführt würden, führe nicht zu einer nur regionalen, begrenzten Bekanntheit des Begriffs. Insofern sei der Begriff lediglich rein beschreibend und könne nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden.

 

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