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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Postident-Spezial-Verfahren darf nur bei vorheriger ausführlicher Erläuterung eingesetzt werden

Der Einsatz des Postident-Spezial-Verfahren gegenüber Verbrauchern darf nur dann erfolgen, wenn der Kunde zuvor über die Bedeutung und Reichweite seiner Unterschrift aufgeklärt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2016 - Az.: 38 O 52/15).

Das verklagte Unternehmen vermittelte Krankenversicherungs-Verträge. Nachdem es mit den Vebrauchern telefonisch Kontakt aufgenommen hatte, schickte es den Personen entsprechende Schriftstücke per Post. Dabei wurde das Postident-Spezial-Verfahren eingesetzt. Der Empfänger hatte dabei in Anwesenheit des Postbediensteten eine Unterschrift zu leisten. Geschah dies, hatte er mit dieser Erklärung den Vertrag mit seiner bisherigen Krankenversicherung gekündigt.

Das LG Düsseldorf stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Das Postident-Spezial-Verfahren dürfe nur dann eingesetzt werden, wenn dem Verbraucher die Bedeutung und Reichweite seiner Unterschrift auch bewusst sei.

Denn normalerweise gehe der Nutzer davon aus, dass er mit seiner Unterschrift lediglich den Erhalt des Briefes quittiere und nicht mehr. Eine darüber hinausgehende Absicht habe der Verbraucher in aller Regel nicht. Ihm fehle jedes Kenntnis, dass er hier rechtsgeschäftlich tätig werde und einen Vertrag kündige.

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