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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Rabattaktion von myTaxi ist wettbewerbswidrig

Das OLG Frankfurt a.M. hat im Berufungsverfahren (Az.: 6 U 29/16) die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. <link http: www.dr-bahr.com news rabattaktion-von-mytaxi-verstoesst-gegen-das-pbefg-und-ist-daher-wettbewerbswidrig.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.01.2016 - Az.: 3-06 O 72/15) bestätigt, so die <link http: www.presseportal.de pm _blank external-link-new-window>Pressemitteilung der Klägerseite.

Kunden, die über die App von myTaxi bestellten und per PayPal oder Kreditkarte bezahlten, erhielten einen 50%-Rabatt auf die Fahrtkosten mit dem Taxi. Der jeweilige Taxi-Unternehmer bekam grundsätzlich den vollen Fahrpreis, abzüglich einer myTaxi zu bezahlenden Vermittlungsprovision, während dem Kunden 50% des vollen Fahrpreises von der Beklagten erstattet wurde.

Erstinstanzlich sah das LG Frankfurt a.M. hierin einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und bejahte einen Wettbewerbsverstoß.

In der Berufungshandlung hat das OLG Frankfurt a.M. dieses Verbot nun bestätigt.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision zum BGH wurde zugelassen, so dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

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