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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Recht auf Privatkopie gilt auch für unveröffentlichte Werke

Das Recht auf Privatkopie aus <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>§ 53 Abs.1 UrhG gilt auch unveröffentlichte Werke, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.03.2014 - Az.: I ZR 35/13).

Die Klägerin war Fotografin und fertigte digitale Bilder vom Beklagten und dessen Nachbarin an. Sie bearbeitete die Fotografien an ihrem Computer, druckte diese aus und übergab die von ihr als Entwürfe angesehenen Bearbeitungen der Nachbarin des Beklagten zur Ansicht. Diese erlaubte dem Beklagten, die Ausdrucke in seine Wohnung mitzunehmen.

Dort scannte der Beklagte drei Fotobearbeitungen, auf denen er abgebildet war, ein
und speicherte die Dateien auf seinem Computer ab.

Hierdurch sah die Klägerin ihre Urheberrechte verletzt und klagte.

Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied. Denn das Recht auf Privatkopie aus <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>§ 53 Abs.1 UrhG gelte auch nfür nicht veröffentlichte Werke.

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