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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Rechtliche Konsequenzen des Online-Hinweises "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"

Hält ein abmahnendes Unternehmen auf der eigenen Webseite einen Hinweis ("Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt") bereit, so steht diesem kein Anspruch auf Abmahnkosten zu (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2016 - Az.: I-20 U 52/15).

Es ging um die Erstattung von Abmahnkosten aus zwei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Das klägerische Unternehmen, das den Ersatz verlangte, hatte auf der eigenen Webseite nachfolgenden Hinweis platziert:

"Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. (...)

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.“

Der Anspruch der Klägerin sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, so die Düsseldorfer Richter. Denn wer ein entsprechendes Verhalten von Anderen erwarte, müsse sich dann aber im Gegenzug auch ebenso verhalten und sich behandeln lassen, als habe er sich rechtlich verpflichtet, vor der Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes die Rechtsverletzung zunächst selber geltend zu machen.

Es sei nämlich kein Grund ersichtlich, diese Vergünstigung, die die Klägerin für sich in Anspruch nehme, den Mitbewerbern vorzuenthalten.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf liegt auf einer Linie mit der des OLG Hamm <link http: www.dr-bahr.com news online-hinweis-keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt-begruendet-verstoss-gegen-treu-und-glauben.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.01.2012 - Az.: I-4 U 169/11), das bereits 2012 inhaltlich identisch entschied.

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