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Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Rechtsmissbrauch bei Registrierung von "eu"-Domain bei Anmeldung von vielen Gattungsbegriffen

Es handelt sich um eine spekulative und rechtmissbräuchliche "eu"-Domain-Registrierung, wenn eine große Anzahl von Anträgen auf Registrierung von Domainnamen, die ausschließlich Gattungsbegriffen entsprechen, eingereicht werden <link http: www.online-und-recht.de urteile missbraeuchliche-domain-registrierung-bei-vielzahl-von-gattungsbegriff-anmeldungen-c-569-08-europaeischer_gerichtshof--20100603.html _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 03.06.2010 - Az.: C-569/08).

Bei der Klägerin handelte es sich um die Inhaberin der Wortmarke "&R&E&I&F&E&N&", welche für den Bereich Sicherheitsgurte eingetragen war. Sie hatte jedoch nie die Absicht die Marke für Sicherheitsgurte zu benutzen. Durch Entfernung des Sonderzeichens "&" meldete sie in der Folgezeit die Domain "www.reifen.eu" an, auf der ein Internetportal für Reifenhandel entstehen sollte. Auch beantragte sie die Registrierung von 180 Domainnamen, die allesamt aus gewöhnlichen Gattungsbegriffen gebildet waren.

Die Europa-Richter stuften das Handeln der Klägerin als rechtsmissbräuchlich ein. Sie habe bei der Domain-Anmeldung bösgläubig gehandelt.

Für die unerlaubte Tätigkeit spreche insbesondere die große Anzahl von anderen Marken, die allesamt Allgemeinbegriffe seien. Die Klägerin habe nie die Absicht gehabt, die Domains tatsächlich zu nutzen. Vielmehr seien sie nur in der Absicht registriert, um sie gewinnbringend zu verkaufen.

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