Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Rechtswidrige AdWords-Anzeige mit Markenname, wenn auf Landing-Page andere Produkte zu finden sind

Eine AdWords-Anzeige in der ein Markenname verwendet wird, ist eine Kennzeichenverletzung, wenn auf der Landing-Page andere Produkte zu finden sind (OLG München, Urt. v. 11.01.2018 - Az.: 29 U 486/17).

Es war folgende AdWords-Anzeige geschaltet:

"Ortlieb Fahrradtasche

www.amazon.de/ortlieb+fahrradtasche
(...) Bewertung für Amazon
Riese Auswahl an Sportartikeln
Kostenlose Lieferung möglich"

Auf der Landing-Page bei Amazon fanden sich jedoch nur Produkte der Mitbewerber.

Das Gericht bejahte eine Markenverletzung, denn der Suchende erwarte, dass der Produkte des Markeninhabers, was nicht der Fall sei.

Wichtiger Hinweis:
Die Entscheidung des OLG München ist vor den Grundsatz-Urteilen des BGH (I ZR 138/16 und Az.: I ZR 201/16) ergangen. Der BGH hat in dem einen Verfahren (I ZR 138/16) die Verurteilung von Amazon gegen Ortliebaufgehoben und insofern die Karten neu gemischt.

Da die schriftlichen Entscheidungsgründe des BGH-Urteils noch nicht vorliegen, ist noch unklar, welche Reichweite die Karlsruher Entscheidung hat. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass damit auch das vorliegende Urteil des OLG München möglicherweise hinfällig wird.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen