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Kategorie: Onlinerecht

SPD-Entwurf: "Button-Lösung" für Online-Vertragsabschlüsse

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>(BT-Drs. 17/2409) eingebracht, bei dem mittels einer "Button-Lösung" der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll.

Das Reformvorhaben sieht eine Ergänzung des <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312e.html _blank external-link-new-window>§ 312 e BGB vor. Danach soll als neuer Absatz 1 a eingefügt werden:

"(1a) Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten
Erklärung bestätigt hat."

Bedeutet im Klartext: Der Kunde muss Vortragsschluss mittels einer getrennten Erklärung, z.B. in Form eines Buttons oder einer nicht vorselektierten Checkbox, bestätigen, dass er die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkannt hat.

Aus der Begründung des Entwurfes:

"Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung einen im Wortlaut identischen Beschluss des Bundesrates zur Einführung einer sogenannten "Button-Lösung" in die Verhandlungen über die EU- Verbraucherrechterichtlinie eingebracht. Die sogenannte "Button-
Lösung" sieht vor, dass ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam wird, wenn die Verbraucherin bzw. der Verbraucher einen gesonderten, besonders graphisch hervorgehobenen Hinweis ("Button") auf den Preis erhalten und durch Anklicken bestätigt hat.

Bei den Verhandlungen in Brüssel zeigt sich nun, dass eine Vollharmonisierung des Verbraucherrechts immer weniger Anhang findet. (...) Vor diesem Hintergrund ist eine nationale Regelung erforderlich, die die bestehende Regelungslücke in diesem Bereich beseitigt und Verbraucherinnen und Verbraucher zügig vor unseriösen Anbieterinnen und Anbietern schützt."

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