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Kategorie: Onlinerecht

OLG Rostock: Strafbarkeit von kinderpornorgrafischen Bilddateien im Internet

Das OLG Rostock <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-einheitliche-tat-von-beschaffen-und-drittverschaffung-kinderpornografischer-schriften-i-ss-229-09-i-88-09-oberlandesgericht-rostock-20091118.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 18.11.2009 - Az.: I Ss 229/09 I 88/09) hat entschieden, dass das Beschaffen von kinderpornografischen Schriften über das Internet und die Weiterverbreitung der Dateien über einen Online-Chat zwei eigenständige, strafbaren Handlungen sind.

Der Angeklagte hatte auf seinem Computer mehrere kinderpornografische Bilder, die er im Rahmen eines Chats von einem Dritten erhalten hatte. Am folgenden Tag versandte er sie wiederum per Chat an eine andere Online-Teilnehmerin.

Die Rostocker Richter sahen in diesem Verhalten zwei getrennte, eigenständige Strafhandlungen. Der dazwischen liegende strafbare Besitz trete hinter der Beschaffungs- bzw. Verbreitungstat zurück, entfalte aber keine Klammerwirkung dahingehend, dass das Gesamtgeschehen als einheitliche Tat zu werten wäre.

In beiden Fällen habe der Angeklagte einen neuen Tatentschluss gefasst, so dass eine Verbindung nicht möglich sei.

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