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Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Streitwert bei 3 Wettbewerbsverletzungen im Online-Recht liegt bei 15.000,- EUR

Der Streitwert bei 3 Wettbewerbsverletzungen im Online-Bereich liegt bei 15.000,- EUR (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.08.2016 - Az.: 4 W 62/16).

Der klägerische Verbraucherverband hatte mehrere AGB-Regelung des Beklagten, der einen Online-Shop für Weine betrieb, erfolgreich angegriffen. Es ging dabei um Regelungen zur Rügepflicht des Verbrauchers, zum Gerichtsstand und zum Erfüllungsort.

Die Vorinstanz, das LG Breisgau (Urt. v. 08.06.2016 - Az.: 12 O 61/16 KfH), hatte den Streitwert deutlich geringer eingestuft.

Das OLG Karlsruhe setzte den Betrag nun mit 15.000,.- EUR deutlich höher an.

Im Streitfall gehe es um drei - gegenüber Verbrauchern unzulässige - AGB-Regelungen, mit dem sich der Beklagte an einen großen Kreis möglicher Abnehmer wende. Die Verstöße seien geeignet, eine nicht unerhebliche Zahl von Käufern von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten.

Daher sei es angemessen, hier von einem Streitwert von 15.000,- EUR auszugehen.

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