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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Strenge Sorgfalts-Maßstäbe bei Online-Benutzung fremder Bilder

Das OLG München hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.01.2015 - Az.: 29 W 2554/14) darauf hingewiesen, dass strenge Sorgfalts-Maßstäbe bei Benutzung fremder Bilder im Online-Bereich gelten.

Der Beklagten wurden Urheberrechtsverletzungen durch die unbefugte Nutzung von Bildern vorgeworfen. Sie verteidigte sich u.a. mit dem Argument, dass sie die Bilder von einer Werbeagentur, die ihre Homepage erstellt habe, erworben und diese ihr versichert habe, über entsprechende Rechte zu verfügen.

Dies überzeugte die Münchener Richter nicht.

Es reiche nicht aus, sich auf die bloßen Aussagen eines Dritten (hier: der Werbeagentur) zu verlassen, sondern der Verwender habe entsprechende Kontroll- und Überprüfungsrechte. Eine Zusicherung genüge nicht den hohen Sorgfaltsmaßstäben im Urheberrecht. Die Beklagte hätte sich vielmehr durch Vorlage entsprechender Unterlagen absichern müssen, dass tatsächlich eine wirksame Rechteeinräumung stattgefunden habe.

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