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Kategorie: Onlinerecht

VGH München: "Super-Manager" von "bild.de" verstößt gegen Glücksspielrecht

Bei dem von "bild.de" veranstaltetem Internet-Spiel "Fussball-Manager", bei welchem der Teilnehmer bis zu 100.000,- EUR gewinnen kann, handelt es sich um verbotenes Glücksspiel, so der VGH München <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile online-fussball-manager-von-bild-de-ist-verbotenes-gluecksspiel-10-cs-10-453-verwaltungsgerichtshof--20100413.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.04.2010 - Az.: 10 CS 10.453).

Die Klägerin veranstalte im Internet ein Fußball-Manager-Spiel. Für die Teilnahme wurde zu Beginn ein Entgelt in Höhe von 8,- EUR gezahlt. Die Teilnehmer erhielten ein bestimmte Anzahl von Fußballspielern zugelost und konnten sich im Laufe der Saison weitere Spieler dazu kaufen und andere wieder verkaufen. Jeden Spieltag legten sie auf dem Portal die Aufstellung ihrer Teams fest und wurden nach dem Spieltag von einer externen Jury bewertet. Wer zu Saisonende die meisten Punkte erzielte, konnte bis zu 100.000,- EUR gewinnen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde untersagte den Spielablauf.

Zu Recht wie die Richter des VGH München nun entschieden. 

Es handle sich um ein verbotenes Glücksspiel.

So werde für das Mitspielen ein erhebliches Entgelt verlangt. Auch liege ein zufallsbezogener Spielablauf vor. Es sei ungewiss, welchen Ausgang ein Spieltag nehme. Die Geschicklichkeit des Teilnehmers habe nur einen untergeordneten, sehr geringen Einfluss auf die Gewinnmöglichkeit. Der Zufall überwiege eindeutig.


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