Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Düsseldorf: Testsieger-Reklame bei unzutreffender Aussage wettbewerbswidrig

Die Werbeaussage "Bester seiner Gruppe" zu sein ist rechtswidrig, wenn die behauptete Spitzenstellung tatsächlich nicht vorliegt, so das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-bester-seiner-gruppe-bei-falscher-aussage-irrefuehrend-38-o-1-10-landgericht-duesseldorf-20100326.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.03.2010 - Az.: 38 O 1/10).

Die Parteien stellten beide Autokindersitze her. Die Beklagte gab sich als Testsiegerin aus und warb als "Bester seiner Gruppe" zu sein.

Die Klägerin sah darin eine unzulässige Irreführung, weil der Test der Zeitschrift, auf den sich die Beklagte berief, gar keine solche alleinige Position vergeben habe.

Die Düsseldorfer Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß. Die Beklagte behaupte durch den Satz "Bester seiner Gruppe" eine Alleinstellung, die nicht gegeben sei.

Denn in dem Test seien mindestens noch drei weitere Mitbewerber gleichwertig beurteilt worden. Eine besondere Spitzenstellung habe der Test der Zeitschrift gerade nicht feststellen könne, so dass die Beklagten-Äußerungen irreführend sein.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Ein Bürger scheitert mit seiner Klage gegen gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen, da keine Grundrechtsverletzung erkennbar ist.
ganzen Text lesen
23. September 2025
Ein Crêpes-Verkäufer darf am Friedberger Herbstmarkt teilnehmen, weil die Stadt Friedberg die Ablehnung nicht ausreichend begründet hat.
ganzen Text lesen
18. September 2025
Verluste durch Telefonbetrug gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich nicht absetzbar.
ganzen Text lesen
17. September 2025
Ein Reiseveranstalter muss sich falsche Werbeaussagen des Reisebüros zurechnen lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen