Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG München: Torrent-Datei alleine ist keine Urheberrechtsverletzung

Das AG München (Urt. v. 15.03.2013 - Az.: 111 C 13236/12) hat entschieden, dass das Anbieten einer Torrent-Datei noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der betreffende Rechteinhaber klagte auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Der Beklagte hatte eine Torrent-Datei angeboten, nicht jedoch das Werk selbst.

Das AG München hat dies als zulässig angesehen. Es sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben, insbesondere liege dadurch auch kein Fall der öffentlichen Zugänglichmachung vor.

Denn die Torrent-Datei enthalte das urheberrechtsverletzende Werk nicht selbst, sondern bestehe lediglich aus der Information, unter welcher Web-Adresse der Zieldownload bereitstünde. Darin sei noch kein Rechtsverstoß zu sehen.

Rechts-News durch­suchen

15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen
07. April 2026
Ein beauftragter Maler ist Miturheber, wenn er beim Werk eigene kreative Entscheidungen trifft und mitgestaltet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen