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Kategorie: Onlinerecht

AG Düren: Übernahme fremder ICQ-Chat-Identität und heimliche Bildübermittlung strafbar

Die Übernahme fremder ICQ-Chat-Identitäten, um bei den Betroffenen Schadsoftware auf dem Rechner zu installieren, die heimlich Bildaufnahmen übermittelt, ist strafbar <link http: www.online-und-recht.de urteile strafbares-ausspaehen-von-daten-durch-rechtswidrige-bildaufnahmenuebermittlung-10-ls-806-js-644-10-275-10-amtsgericht-dueren-20101210.html _blank external-link-new-window>(AG Düren, Urt. v. 10.12.2010 - Az.: 10 Ls-806 Js 644/10-275/10).

Der Angeklagte erschlich sich die Anmeldedaten verschiedener Nutzer des Chat-Programms ICQ. Er meldete sich im Anschluss unter falschem Namen an und forderte seine vermeintlichen Freunde auf, gesendete Bilder oder Links zu öffnen, so dass sich im Hintergrund eine versteckte Schadsoftware installierte. Durch diese war es ihm möglich, eine Webcam auf dem Rechner des Betroffenen zu aktivieren und Bildaufnahmen der Personen an sich zu senden. Dadurch gelangte der Angeklagte zu einer Vielzahl von privaten und intimen Fotos.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen des Ausspähens von Daten. Er habe sich die Zugänge fremder Personen besorgt, um so die Schadsoftware installieren zu lassen. Ein solches Vorgehen sei nicht nur strafbar, sondern offenbare auch eine nicht unerhebliche kriminelle Energie, denn so war es ihm möglich, zahlreiche Bildaufnahmen aus dem intimen Lebensbereich der jeweiligen Opfer zu erlangen.

Eine Bewährungsstrafe von knapp 2 Jahren sprach das Gericht nur deswegen aus, weil der Täter geständig war und so die Vernehmung der meist jugendlichen Geschädigten vermieden werden konnte.

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