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Kategorie: Onlinerecht

BKartA: Übernahme von Drillisch durch United Internet kartellrechtlich nicht zu beanstanden

Wie das Bundeskartellamt (BKartA) in einer <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat es keine rechtliche Bedenken gegen die Übernahme von Drillisch durch United Internet.

Die Drillisch AG ist ein deutscher Mobilfunkprovider ohne eigenes Netz mit ca. 3,5 Mio. EUR Kunden. 

Das BKatA stuft den Zusammenschlus als positiv ein, um mehr Wettbewerb in den Mobilfunkmarkt zu bringen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Der Mobilfunkmarkt wird von den drei großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica bestimmt. Drillisch kann sich hier gemeinsam mit United Internet zu einem belebenden Element entwickeln. Der Zusammenschluss begegnet vor diesem Hintergrund keinen wettbewerblichen Bedenken."

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