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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Umgehungshandlung einer verbotenen AGB-Regelung

Das OLG Hamburg (Beschl. v. 17.10.2016 - Az.: 10 U 18/15) hat sich zur Frage geäußert, wann eine unerlaubte Umgehungshandlung einer verbotenen AGB-Regelung vorliegt.

Der Beklagten, einem Mobilfunk-Betreiber, war verboten worden, in ihren AGB eine Pauschale für Rücklastschriften zu nehmen. Nachdem diese Entscheidung rechtskräftig wurde, ging das Unternehmen anders vor. 

Sie programmierte ihre interne Rechnungssoftware so um, dass systematisch in Fällen von Rücklastschriften dem Kunden Kosten in Rechnung gestellt wurden.

Die Hamburger Richter stuften dies als unerlaubte Umgehungshandlung in. Das Umgehungsverbot des <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __306a.html _blank external-link-new-window>§ 306 a BGB erfasse nicht nur die Fälle, in denen der Unternehmer eine andere rechtliche Ausgestaltung wähle.  Es sei also nicht erforderlich, dass eine irgendwie geartete vertragliche Konstruktion notwendig sei. Ausreichend sei vielmehr ein reales Handeln der Firma.

Dies sei hier gegeben. Die Umprogrammierung der Rechnungssoftware habe nur zum Ziel, das gerichtliche Verbot zu umgehen und sei daher verboten.

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