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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Unbegründete Meldung an eBay-VeRI-Programm ist Wettbewerbsverletzung

Meldet ein eBay-Verkäufer einen Mitbewerber unbegründet an das eBay-VeRI-Programm, so dass der Mitbewerber im Zweifel nicht mehr über das Online-Portal verkaufen kan, liegt hierin eine Wettbewerbsverletzung <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.12.2015 - Az.: I-15 U 140/14).

Der verklagte Unternehmer hatte den Kläger beim eBay-VeRI-Programm gemeldet, weil er der Ansicht war, dass der Konkurrent seine Patentrechte verletze. Objektiv lag jedoch gar kein Rechtsverstoß vor.

Die Düsseldorfer Richter bewerteten ein solches Handeln als gezielte Absatzbehinderung und somit als Wettbewerbsverstoß.

Dadurch, dass der Mitbewerber im Zweifel durch die Meldung an das VeRI-Programm seine Waren nicht mehr über eBay veräußern könne, liege ein unbegründeter Eingriff in die Interessen des Kläger vor.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung. So hatte bereits der BGH Mitte letzten Jahres entschieden, dass eine unbegründete Markenbeschwerde bei Google AdWords eine wettbewerbswidrige Behinderung sei <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-behinderung-durch-markenbeschwerde-bei-google-adwords--bundesgerichtshof-20150312 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 12.03.2015 - Az.: I ZR 188/13).

Rechteinhaber sollten vor Geltendmachung von Ansprüchen also genauestens überprüfen, ob ihre Forderungen ausreichend begründet sind.

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