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Kategorie: Onlinerecht

LG Oldenburg: Unklare Informationen in Online-Shop über Einschränkungen des Widerrufsrechts rechtswidrig

Online-Händler müssen klar und deutlich über die Schranken des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts informieren. Eine ausreichende Transparenz ist u.a. dann nicht gegeben, wenn solche Einschränkungen in den AGB platziert sind, getrennt von der eigentlichen Widerrufsbelehrung <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-widerspruechlichen-informationen-ueber-einschraenkung-des-widerrufsrechts-im-online-shop-landgericht-oldenburg-20150313 _blank external-link-new-window>(LG Oldenburg, Urt. v. 13.03.2015 - Az.: 12 O 2150/14).

Der verklagte Online-Shop informierte über die Einschränkungen des Widerrufsrechts in seinen AGB. Die allgemeine Widerrufsbelehrung war getrennt von den AGB, unter einem anderen Link, abrufbar. Die Link-Beschriftung zur Widerrufsbelehrung war mit "Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht" angegeben, die Link-Beschriftung zu den AGB war mit "Andere wichtige Regelungen zum Vertrag finden Sie in unseren AGB" angegeben.

Dies hielten die Richter für unzulässig.

Die Bezeichnung der Links müsse klar und eindeutig sein.

Der Verbraucher erwarte, dass er sämtliche Informationen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht unter dem Link mit der Beschriftung "Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht" finde.  Dies sei hier nicht der Fall.

Vielmehr würde über die Einschränkung des Widerrufsrechts in den AGB informiert. Eine solche Platzierung sei für den Kunden jedoch überraschend. Denn die Beschriftung "Andere wichtige Regelungen zum Vertrag finden Sie in unseren AGB" lasse den User vermuten, dass es hier um andere vertragliche Dinge gehe, nicht jedoch auch um das Widerrufsrecht.

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