Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Oldenburg: Unterlassungspflicht gilt auch für Suchmaschinen-Ergebnisse

Wird einem Schuldner eine bestimmte Werbeaussage verboten, so trifft ihn eine umfassende Unterlassungspflicht. Dazu gehört auch aktive Überprüfung, ob die beanstandeten Inhalte noch in den Suchmaschinen-Ergebnissen auftauchen (OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.07.2018 - Az.: 6 W 45/18).

Gegen den Schuldnern existierte ein rechtskräftiges Urteil, bestimmte Werbeaussagen nicht mehr zu tätigen. Als der Gläubiger im Internet danach suchte, waren die Inhalte weiterhin aufzufinden. Er beantragte daher die Verhängung eines Ordnungsgeldes.

Das OLG Oldenburg verhängt eine Summe von 2.000,- EUR als Ordnungsgeld.

Ein Schuldner habe nicht nur die eigentlichen Webseiten abzuändern, sondern müsse auch dafür sorgen, dass der Content nicht mehr über Suchmaschinen erreichbar sei:

"Zu der Verpflichtung des Schuldners, durch Sicherstellung geeigneter Maßnahmen das Unterlassungsgebot umzusetzen, gehört, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Website zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit über häufig genutzte Suchmaschinen im Internet auszuschließen.

Ferner oblag ihm die Sicherstellung, dass nur noch die Neufassung der Homepage für Dritte abrufbar war. Dies macht auch  Kontrollen der erforderlichen Arbeitsschritte des Providers  und vor allem von deren Ergebnis erforderlich."

Es existiert inzwischen eine ausführliche Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit der Schuldner für bereits gelöschte, aber im Google Cache noch auffindbare rechtswidrige Inhalte haftet.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen