Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Unzulässige Influcencer-Schleichwerbung auch dann, wenn Waren kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Der BGH (Urt. v. 13.01.2022 - Az.: I ZR 35721) hat klargestellt, dass eine unzulässige Influcencer-Schleichwerbung auch dann vorliegt, wenn ein Unternehmen dem Influencer Waren kostenlos zur Verfügung stellt:

"Fördert eine Influencerin durch einen Bericht über Waren oder Dienstleistungen in sozialen Medien (hier: Instagram) den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b TMG und Werbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV und § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV, wenn ihr die Waren oder Dienstleistungen von dem durch den Bericht begünstigten Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. September 2021 - I ZR 90/20, GRUR 2021, 1400 = WRP 2021, 1415 - Influencer I; Urteil vom 9. September 2021 - I ZR 125/20, GRUR 2021, 1414 = WRP 2021, 1429 - Influencer II)"

Rechts-News durch­suchen

11. Juni 2025
Ein Energieversorger darf mit „klimaneutralem Gas“ werben, wenn er klar auf eine 100 % CO₂-Kompensation hinweist.
ganzen Text lesen
10. Juni 2025
Die automatische Apothekenwahl beim Premium-Service einer Telemedizin-Plattform verletzt nicht die freie Apothekenwahl, da der Patient diese Option…
ganzen Text lesen
06. Juni 2025
Unsachliche Werbeaussagen eines Anwalts auf seiner Homepage zum Vergleich mit Inkassodiensten sind ein wettbewerbswidriger Systemvergleich.
ganzen Text lesen
05. Juni 2025
FOCUS darf seine Ärztesiegel weiter vergeben, da Verbraucher sie als redaktionelle Empfehlung und nicht als objektives Prüfsiegel verstehen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen