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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unzulässiges Greenwashing bei Online-Werbung von Galeria Kaufhof

Es handelt sich um unzulässiges Greenwashing, wenn im Rahmen einer Online-Werbung mit der Aussage "Besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" geworben wird, diese Angabe aber nicht näher erläutert wird (LG Köln, Urt. v. 05.03.2018 - Az.: 31 O 379/17).

Galeria Kaufhof warb für Textilien online mit der Aussage "Besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt". Konkrete Erläuterungen zu diesem Satz fand der Verbraucher nicht. Nur allgemeine Erläuterungen wie

"Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind – oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!"

Hiergegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband, da er die Werbung für irreführend hielt. Es fehlten klare Angaben, worauf sich die Umweltfreundlichkeit bzw. Sozialverträglichkeit ergab.

Vor dem LG Köln erkannte Galeria Kaufhof den Anspruch an, so dass ein Anerkenntnisurteil erging.

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