Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BVerwG: Vergabe von Funkfrequenzen: Eilantrag abgelehnt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einen Eilantrag gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur über die Durchführung eines Vergabeverfahrens für Funkfrequenzen abgelehnt. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist bedeutsam im Hinblick auf die so genannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen.

Die Bundesnetzagentur hatte die Vergabe frei gewordener Frequenzen, u.a. im 2,6- GHz-Bereich, im Wege eines Versteigerungsverfahrens angeordnet. Gegen diese Anordnung klagte ein Unternehmen, das bislang einen Teil der in Rede stehenden Frequenzen aufgrund ihm seinerzeit befristet gewährter Zuteilungen nutzt und die Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte erstrebt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Klage abgewiesen; die Revision dagegen ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Den Antrag des klagenden Unternehmens, den Vollzug der umstrittenen Vergabeanordnung bis zur Entscheidung über die Revision vorläufig auszusetzen, lehnte das Bundesverwaltungsgericht heute aufgrund einer Interessenabwägung ab.

Das bedeutet, dass der auf den kommenden Montag anberaumte Versteigerungstermin
stattfinden kann.

BVerwG 6 VR 2.10 – Beschluss vom 8. April 2010

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG v. 08.04.2010

Rechts-News durch­suchen

29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen