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Kategorie: Onlinerecht

AG Charlottenburg: Verlag haftet nicht für "Ausreißer" bei ungewolltem Zeitungs-Einwurf

Hat ein Verlag alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen, damit seine kostenlose Zeitschrift nur an die Empfänger verteilt wird, die eine Zustellung wünschen, haftet er grundsätzlich nicht für Zustellungen von einzelnen "Ausreißern" <link http: www.online-und-recht.de urteile verlag-haftet-nicht-fue-ungewollte-zustellungen-von-zeitungen-amtsgericht-charlottenburg-20150807 _blank external-link-new-window>(AG Charlottenburg, Urt. v. 07.08.2015 - Az.: 216 C 13/15).

Der Kläger machte geltend, dass er trotz seines ausdrücklichen Hinweises, keine kostenlose Zeitung der Beklagten mehr erhalten zu wollen, unregelmäßig ein Exemplar in seinem Briefkasten finde. Daher verlangte er von dem verklagten Verlag Unterlassung.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern lehnte den Anspruch ab.

Der Verlag habe im vorliegenden Fall alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen, damit seine kostenlose Zeitschrift nur an die Empfänger verteilt werde, die eine Zustellung wünschten. Das Unternehmen hatte mit den jeweiligen Zustellagenturen schriftliche Verträge, in denen ausdrücklich die Einhaltung von Zustellverboten geregelt war. Im Falle der Zuwiderhandlung wurde eine Vertragsstrafe von 5.100,- EUR fällig. Zudem waren entsprechende regelmäßige Kontrollen und Schulungen der Zusteller geregelt worden.

In einer solchen besonderen Konstellation hafte der Verlag grundsätzlich nicht für Zustellungen von einzelnen "Ausreißern". Der Einwurf von drei ungewollten Gratis-Zeitungen in einen Briefkasten über einem Zeitraum von fast zwei Jahren unterliege dem Lebensrisiko des Einzelnen und sei daher hinzunehmen.

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