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Kategorie: Onlinerecht

LG Wiesbaden: Vermittlung von Versicherungen durch Penny ohne Erlaubnis unzulässig

Das LG Wiesbaden <link http: www.affiliateundrecht.de supermarktkette-penny-darf-versicherungen-nur-mit-behoerdlicher-erlaubnis-vermitteln-lg-wiesbaden-11-o-8-08.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.05.2010 - Az.: 11 O 8/08) hat entschieden, dass die Supermarktkette Penny nicht den Abschluss von Versicherungsverträgen anbieten darf, da darin eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach <link http: www.gesetze-im-internet.de gewo __34d.html _blank external-link-new-window>§ 34 d GewO liegt.

In ihren einzelnen Filialen bot das verklagte Unternehmen Versicherungsboxen an, in der sich Unterlagen zu einem Versicherungspaket eines Dritten befanden. Die Kunden konnten die Boxen gegen ein Entgelt erwerben. Im Falle eines Versicherungsabschlusses wurde dieses Entgelt auf die Versicherungsprämie verrechnet. Andernfalls gab der Kunde die Box zusammen mit dem Kassenbon in einer Filiale zurück.

Die Wiesbadener Richter stuften dies als erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung ein. Die Beklagte sei auch nicht bloßer Tippgeber gewesen, da sie konkrete Kontaktdetails auf ein ganz bestimmtes Versicherungsprodukt weitergegeben hätte.

Da der Supermarktkette die notwendige behördliche Genehmigung fehle, handle sie wettbewerbswidrig.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die vorliegende "Penny"-Entscheidung ist bereits das zweite Urteil aus der jüngsten Zeit, das sich mit der Abgrenzung von Tippgeber und Vermittler bei Finanz- und Versicherungsprodukten beschäftigt.

Erst vor wenigen Monaten hatte LG Hamburg <link http: www.affiliateundrecht.de online-angebote-von-finanzprodukten-und-versicherungen-von-tchibo-nur-mit-behoerdlicher-genehmigung.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.04.2010 - Az.: 408 O 95/09) entschieden, dass die Online-Angebote von Tchibo (Finanzprodukte, Versicherungen) einer behördlichen Genehmigung bedürfen, denn der Kaffee-Händler tritt hier als Finanz- und Versicherungsvermittler auf.

Die Urteile betreffen eine im Affiliate-Recht nach wie kontrovers diskutierte Frage: Sind Affiliates, die Versicherungen oder Finanzprodukte bewerben, bereits Vermittler und benötigen eine behördlichen Erlaubnis? Siehe dazu auch den Grundlagen-Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.affiliateundrecht.de kritische_angebote_in_partnerprogrammen_finanzprodukte.html _blank external-link-new-window>"Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Finanzprodukte".<

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